Das Bundeskartellamt hat keine durchgreifenden Bedenken gegen die Einführung eines Mehrwegsystems im Pflanzenhandel. Vertreterinnen der Euro Plant Tray eG – ein genossenschaftlicher Verbund von verschiedenen Unternehmen des europäischen Pflanzenhandels, der Pflanzenproduktion und Branchenvereinigungen – hatten das Bundeskartellamt um eine kartellrechtliche Einschätzung zu einem geplanten gemeinsamen Mehrwegsystem gebeten.
Aktuell werden Pflanzen über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen hinweg üblicherweise in Einwegträgern aus Plastik (sog. Trays) vertrieben. Die Euro Plant Tray eG verfolgt das Ziel, statt diesen Einwegträgern ein Mehrwegsystem für den B2B-Transport von Topfpflanzen einzuführen.
Entscheidend dafür, dass das Bundeskartellamt das Projekt in unveränderter Form unterstützen konnte, war insbesondere, dass sich die Abstimmung und der Informationsaustausch zwischen den (Markt-) Teilnehmern auf das für die Einführung und den Betrieb des Mehrwegsystems notwendige Ausmaß reduzieren.
Unternehmensindividuelle, strategische Daten werden über neutrale Dritte gesammelt und sind den Teilnehmern des Projekts nur akkumuliert und aggregiert zugänglich. Ferner war wettbewerblich insbesondere relevant, dass die Teilnahme am Mehrwegsystem der Euro Plant Tray eG freiwillig ist und allen Marktteilnehmern der verschiedenen Wertschöpfungsstufen, auch Nicht-Mitgliedern der Euro Plant Tray eG, offensteht. Zudem können auch Mitglieder weiterhin Trays anderer Anbieter nutzen.