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topplus Antrag auf Zulassung

BMEL: Schwefelbeladene Aktivkohlepellets aus Biogasanlagen sind kein Dünger

Bislang ist es dem Unternehmen BIB aus Mecklenburg-Vorpommern nicht gelungen, dass Aktivkohlepellets als Dünger anerkannt werden. Ein Sprecher des BMEL begründet gegenüber top agrar, warum.

Lesezeit: 3 Minuten

Aktivkohle ist in Biogasanlagen unerlässlich, um das Biogas vor dem Eintritt in das BHKW oder vor der Gasreinigung gründlich zu entschwefeln. Beladene Aktivkohle muss anschließend als Sondermüll entsorgt werden. Ein doppelter Gewinn wäre es daher für Anlagenbetreiber, wenn sie mit Schwefel beladene Aktivkohlepellets als Dünger ausbringen könnten. Sie hätten einen kostenlosen Dünger und würden die Entsorgungskosten einsparen.

Antrag gestellt

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Doch eine Verwendung von beladener Aktivkohle als Dünger ist bislang ausgeschlossen. Grund ist die Düngemittelverordnung, die den Rohstoff für den Einsatz auf dem Acker nicht zulässt.

Die Firma „BlB landwirtschaftliche Beratung Thomas Klein“ aus Suckow in Mecklenburg-Vorpommern hatte daher im Jahr 2020 beim Referat 711 des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) einen Antrag auf Zulassung für Schwefel beladene Aktivkohle als Aufbereitungshilfsmittel für Gülle und Gärreste gestellt. Versuche an der Humboldt-Universität zu Berlin im Fachgebiet Pflanzenernährung und Düngung haben bestätigt, dass sich das Material als Dünger eignen würde. Weitere Untersuchungen wie ein Regenwurm-Reproduktionstest zeigen, dass die Pellets das Bodenleben anregen und gleichzeitig den Bedarf an künstlich hergestelltem Dünger reduzieren. Zudem könnte die Ausgasung von Ammoniak verhindert, CO₂ im Boden gespeichert und das Wasserhaltevermögen erhöht werden.

Beirat lehnt Aufnahme ab

Der Wissenschaftliche Beirat für Düngefragen hat jedoch bis heute eine Aufnahme verweigert. Erst kürzlich schrieb er: „Der Beirat sieht aktuell und mit Blick auf den Verlauf der Diskussion keine Grundlage für das Aussprechen einer Empfehlung an das BMEL zur Listung der Kohlenstoff- Schwefel-Pellets als Düngemittelausgangsstoff, Bodenhilfsstoff oder Aufbereitungshilfsmittel. Da nicht ersichtlich ist, welchen Zweck die Kohlenstoff-Schwefel-Pellets als Aufbereitungshilfsmittel erfüllen sollen, kann der Beirat auch keine wissenschaftliche Methode für den Nachweis hierfür nennen.“

BMEL ist zurückhaltend

Auch das übergeordnete Landwirtschaftsministerium bezieht sich bei seiner Bewertung auf den Wissenschaftlichen Beirat: „Bislang konnten gegenüber dem Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen keine Belege erbracht werden, dass von den genannten Pellets eine Wirkung als Schwefel-Düngemittel zu erwarten ist“, erklärt ein Sprecher des BMEL gegenüber top agrar. Denn trotz des hohen Schwefelgehaltes stünde dieser den Pflanzen nicht zur Verfügung. Eine Listung als Bodenhilfsstoff scheide ebenfalls aus, weil die Schwefelgehalte den für Schwefel erlaubten Höchstgehalt bei Bodenhilfsstoffen überschreiten würden. „Seitens der anfragenden Firma sind bislang auch keine Informationen vorgelegt worden, die eine Wirkung als Aufbereitungshilfsmittel belegen“, so der Sprecher.

Vor diesem Hintergrund könne der Wissenschaftliche Beirat für Düngungsfragen gegenüber dem BMEL keine Empfehlung zur Aufnahme des Stoffes in den Anwendungsbereich der Düngemittelverordnung aussprechen. Zu einer nachhaltigen Verwertung von Stoffen im Düngerecht gehöre explizit, dass diese auch entsprechende Wirkungen haben.

Antragstellern stünde es frei, Projektideen auch außerhalb dieser Bekanntmachungen und ohne besondere Fristen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) einzureichen. „Eine gegebenenfalls gewährte Projektförderungen hat jedoch keine Auswirkungen auf die Listung eines Stoffes in der Düngemittelverordnung. Auch können dahingehend keine Ansprüche abgeleitet werden“, so der Sprecher.

Thomas Klein lässt sich davon nicht entmutigen: "Ich bin der Meinung, dass wir jede Chance nutze sollten, um unsere Klimaziele zu erreichen und das fängt nun mal im Boden an." Darum setzt er sich weiter für eine Zulassung ein.

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