Betriebe sollen UVP-Pflicht nicht mehr entgehen können
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beschlossen. Damit setzt das Bundesumweltministerium (BMUB) den ersten Teil seines umstrittenen Gesetzespaketes zur "Intensivtierhaltung" durch. Ob die TA Luft und der Stallbauvorstoß folgen ist offen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beschlossen. Damit setzt das Bundesumweltministerium (BMUB) den ersten Teil seines umstrittenen Gesetzespaketes zur "Intensivtierhaltung" durch. Ob die TA Luft und der Stallbauvorstoß folgen ist offen.
Die Bundesregierung hat die Reform des UVP-Rechtes des BMUB in seiner Kabinettssitzung am Mittwoch angenommen. Das neue UVP-Gesetz soll die bisherigen Umgehungsmöglichkeiten bei der UVP-Pflicht für die Industrie aber auch für Tierhaltungsanlagen beseitigen. Bislang konnten Landwirte beim Stallbau einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll laut dem BMUB auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein.
Außerdem sollen die Neuerungen im UVP Recht die Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauvorhaben erleichtern. Bürgerinnen, Bürger und Verbände sollen die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen können. Dem Gesetz müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Laut der Planung des BMUB könnten die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Die Änderungen des UVP-Gesetzes gehören zu einem einer der drei Teile des „Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“, dessen Entwurf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Herbst 2016 vorgestellt hat. Die beiden anderen Teile des Gesetzes sind die Beschränkung der Privilegierung der Landwirtschaft für den Bau großer Ställe im Außenbereich im Baugesetzbuch und die Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Mit der Änderung im Baurecht sollen Landwirte künftig beim Neubau von Ställen ab 15.000 Legehennen oder Puten, 30.000 Hähnchen, 600 Rindern oder 1.500 Mastschweinen auf einen Bebauungsplan der Gemeinde angewiesen sein. Die TA Luft soll die Ammoniak-, Staub- und Geruchsemissionen aus der Tierhaltung um mehr als 70 Prozent reduzieren. Dafür sind eine stickstoffreduzierte Fütterung und eine bundesweite Filterpflicht für große Ställe geplant. Allerdings wird eine Einigung von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium auf eine Reform des Baurechtes noch vor der Bundestagswahl in Berlin als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Reform der TA Luft könnte eher noch angepackt werden.
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beschlossen. Damit setzt das Bundesumweltministerium (BMUB) den ersten Teil seines umstrittenen Gesetzespaketes zur "Intensivtierhaltung" durch. Ob die TA Luft und der Stallbauvorstoß folgen ist offen.
Die Bundesregierung hat die Reform des UVP-Rechtes des BMUB in seiner Kabinettssitzung am Mittwoch angenommen. Das neue UVP-Gesetz soll die bisherigen Umgehungsmöglichkeiten bei der UVP-Pflicht für die Industrie aber auch für Tierhaltungsanlagen beseitigen. Bislang konnten Landwirte beim Stallbau einer UVP-Pflicht entgehen, indem sie ein großes Vorhaben in mehrere kleine Vorhaben aufteilten, die nacheinander zugelassen wurden. Mit dem neuen Gesetz soll laut dem BMUB auch in solchen Fällen künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht sein.
Außerdem sollen die Neuerungen im UVP Recht die Öffentlichkeitsbeteiligung an Bauvorhaben erleichtern. Bürgerinnen, Bürger und Verbände sollen die UVP-Unterlagen künftig über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder einsehen können. Dem Gesetz müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Laut der Planung des BMUB könnten die Regelungen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Die Änderungen des UVP-Gesetzes gehören zu einem einer der drei Teile des „Gesetzes zur Begrenzung und Verminderung der Umweltauswirkungen von Intensivtierhaltung“, dessen Entwurf Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Herbst 2016 vorgestellt hat. Die beiden anderen Teile des Gesetzes sind die Beschränkung der Privilegierung der Landwirtschaft für den Bau großer Ställe im Außenbereich im Baugesetzbuch und die Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Mit der Änderung im Baurecht sollen Landwirte künftig beim Neubau von Ställen ab 15.000 Legehennen oder Puten, 30.000 Hähnchen, 600 Rindern oder 1.500 Mastschweinen auf einen Bebauungsplan der Gemeinde angewiesen sein. Die TA Luft soll die Ammoniak-, Staub- und Geruchsemissionen aus der Tierhaltung um mehr als 70 Prozent reduzieren. Dafür sind eine stickstoffreduzierte Fütterung und eine bundesweite Filterpflicht für große Ställe geplant. Allerdings wird eine Einigung von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium auf eine Reform des Baurechtes noch vor der Bundestagswahl in Berlin als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Die Reform der TA Luft könnte eher noch angepackt werden.