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Bundesregierung gibt Niedersachsen im Länderstreit um Freilandeier recht

Die Bundesregierung stützt Niedersachsen im Streit um die Vermarktung von Eiern während der Geflügelpest den Rücken. Kurzzeitige Unterbrechungen der Aufstallungspflicht für Legehennen seien nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar. Genau dies hatte Baden-Württemberg aber gemacht und damit Empörung ausgelöst.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung stützt Niedersachsen im Streit um die Vermarktung von Eiern während der Geflügelpest den Rücken. Dies berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf ein Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Berliner Landwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth (CDU), an den Bundestagsabgeordneten Friedrich Ostendorff (Grüne).


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In dem Brief erklärt Flachsbarth kurzzeitige Unterbrechungen der Aufstallungspflicht für Legehennen "als nicht mit den rechtlichen Vorgaben [...] vereinbar." Genau dies hatte Baden-Württemberg aber gemacht und damit in Niedersachsen Empörung ausgelöst.


Hintergrund ist eine Frist: Dürfen Freilandhühner wegen der Geflügelpest mehr als zwölf Wochen lang nicht aus dem Stall, gelten ihre Eier nicht mehr als Freilandeier. Baden-Württemberg hatte die Aufstallungspflicht Ende Januar für einen Tag auslaufen lassen, sodass die zwölf Wochen wieder neu gezählt werden.


Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) begrüßte die Klarstellung. "Eine Unterbrechung der Aufstallung um lediglich einen Tag ohne neues Seuchengeschehen ist illegal und Verbrauchertäuschung", sagte der Grünen-Politiker der "NOZ". Meyer forderte Konsequenzen von seinem baden-württembergischen Ressortkollegen Peter Hauk (CDU). "Das Land Baden-Württemberg muss jetzt die Konsequenz ziehen und die Mogeleier ordentlich als Bodenhaltungseier kennzeichnen", sagte Meyer. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) solle nun "seinen Parteifreund" zur Räson bringen.

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