Mit einer zwölfseitigen Checkliste will der Fachverband Biogas Betreibern von Biogasanlagen den Einstieg in die bedarfsgerechte Stromerzeugung erleichtern. Die Arbeitshilfe beinhaltet grundsätzliche Hinweise, welche Punkte bei der Umstellung auf die flexible Fahrweise besonders zu beachten sind. Das zwölfseitige Papier hat die Betreiberexpertengruppe im Arbeitskreis (AK) Direktvermarktung erstellt. Dieser AK ist einer von insgesamt fünf Arbeitskreisen des Fachverbandes Biogas, die sich mit speziellen Themen rund um die Biogasnutzung beschäftigen.
Die Checkliste gibt Hinweise zu den zeitlichen sowie zu den thematischen Knackpunkten bei der Umstellung vom Grundlastbetrieb auf eine flexible Fahrweise. Sie beschreibt die Flexibilitätsprämie (Flexprämie) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und gibt Entscheidungshilfen zum Umfang der Erweiterung. Das Gesetz schreibt u.a. vor, dass Neuanlagen und bestehende Anlagen, die eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen wollen, mindestens die doppelte installierte Leistung im Vergleich zur angestrebten Bemessungsleistung (= tatsächlich durchschnittlich erzeugte Jahresleistung) haben müssen. Je höher die zusätzlich bereitgestellte Leistung ist, desto flexibler kann die Anlage auf Preisschwankungen am Strommarkt reagieren. Allerdings sind höhere BHKW-Leistungen auch mit entsprechend höheren Kosten verbunden. Daher sollen die Betreiber Kosten und Erlösen gut durchkalkulieren, rät der Fachverband.
Einen ergänzenden Service zu diesem Thema bietet der Fachverband in Form von Flex-Praxistagen an. Interessierte Mitgliedern des Fachverbandes können sich bei einem Betreiber, der seine Anlage bereit auf eine flexible Fahrweise umgestellt hat, vor Ort zu informieren. Im ersten Teil des Tages besichtigen die Teilnehmer die Anlage und können direkt Fragen zur praktischen Umsetzung stellen; im zweiten Teil erfahren sie in Fachvorträgen vom Betreiber, vom Fachverband Biogas und von Vermarktern, wie die Umstellung in der Praxis funktioniert.
Die ersten Veranstaltungen waren laut Fachverband mit bis zu 180 Gästen sehr gut besucht, weitere folgen deutschlandweit in den nächsten Wochen und Monaten.
Parallel zu den Flex-Praxistagen bietet der Fachverband Biogas im Rahmen seiner Service GmbH ab dem 8. März Intensivschulungen zu Ausschreibungen für Anlagen, die eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen wollen, an. Die mit dem EEG 2017 geltenden Ausschreibungen sind Voraussetzung für Neu- und Bestandsanlagen, wenn diese weiterhin die gesetzliche Stromvergütung erhalten wollen.
Die auf jeweils maximal 20 Personen begrenzten fünf Schulungen sind an den individuellen Bedarf der Betreiber ausgerichtet. Die Referenten vermitteln unter anderem die Grundinhalte des EEG, beantworten anlagenspezifische Fragen, geben Hinweise zur Ermittlung von Stromgestehungskosten für ein mögliches Gebot und diskutieren den konkreten Ablauf der Teilnahme an Ausschreibungen mit den dazugehörigen Fristen.
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Mit einer zwölfseitigen Checkliste will der Fachverband Biogas Betreibern von Biogasanlagen den Einstieg in die bedarfsgerechte Stromerzeugung erleichtern. Die Arbeitshilfe beinhaltet grundsätzliche Hinweise, welche Punkte bei der Umstellung auf die flexible Fahrweise besonders zu beachten sind. Das zwölfseitige Papier hat die Betreiberexpertengruppe im Arbeitskreis (AK) Direktvermarktung erstellt. Dieser AK ist einer von insgesamt fünf Arbeitskreisen des Fachverbandes Biogas, die sich mit speziellen Themen rund um die Biogasnutzung beschäftigen.
Die Checkliste gibt Hinweise zu den zeitlichen sowie zu den thematischen Knackpunkten bei der Umstellung vom Grundlastbetrieb auf eine flexible Fahrweise. Sie beschreibt die Flexibilitätsprämie (Flexprämie) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und gibt Entscheidungshilfen zum Umfang der Erweiterung. Das Gesetz schreibt u.a. vor, dass Neuanlagen und bestehende Anlagen, die eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen wollen, mindestens die doppelte installierte Leistung im Vergleich zur angestrebten Bemessungsleistung (= tatsächlich durchschnittlich erzeugte Jahresleistung) haben müssen. Je höher die zusätzlich bereitgestellte Leistung ist, desto flexibler kann die Anlage auf Preisschwankungen am Strommarkt reagieren. Allerdings sind höhere BHKW-Leistungen auch mit entsprechend höheren Kosten verbunden. Daher sollen die Betreiber Kosten und Erlösen gut durchkalkulieren, rät der Fachverband.
Einen ergänzenden Service zu diesem Thema bietet der Fachverband in Form von Flex-Praxistagen an. Interessierte Mitgliedern des Fachverbandes können sich bei einem Betreiber, der seine Anlage bereit auf eine flexible Fahrweise umgestellt hat, vor Ort zu informieren. Im ersten Teil des Tages besichtigen die Teilnehmer die Anlage und können direkt Fragen zur praktischen Umsetzung stellen; im zweiten Teil erfahren sie in Fachvorträgen vom Betreiber, vom Fachverband Biogas und von Vermarktern, wie die Umstellung in der Praxis funktioniert.
Die ersten Veranstaltungen waren laut Fachverband mit bis zu 180 Gästen sehr gut besucht, weitere folgen deutschlandweit in den nächsten Wochen und Monaten.
Parallel zu den Flex-Praxistagen bietet der Fachverband Biogas im Rahmen seiner Service GmbH ab dem 8. März Intensivschulungen zu Ausschreibungen für Anlagen, die eine Anschlussförderung in Anspruch nehmen wollen, an. Die mit dem EEG 2017 geltenden Ausschreibungen sind Voraussetzung für Neu- und Bestandsanlagen, wenn diese weiterhin die gesetzliche Stromvergütung erhalten wollen.
Die auf jeweils maximal 20 Personen begrenzten fünf Schulungen sind an den individuellen Bedarf der Betreiber ausgerichtet. Die Referenten vermitteln unter anderem die Grundinhalte des EEG, beantworten anlagenspezifische Fragen, geben Hinweise zur Ermittlung von Stromgestehungskosten für ein mögliches Gebot und diskutieren den konkreten Ablauf der Teilnahme an Ausschreibungen mit den dazugehörigen Fristen.