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Neue Studie: Beim derzeitigen EEG ist Klimaschutz Fehlanzeige

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Europäische Emissionshandelssystem behindern sich im Klimaschutz gegenseitig, stellt eine Studie der Universität Hamburg fest.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will die Bundesregierung den Ausstoß von Treibhausgasen verringern. Dagegen gibt es im europäischen Emissionshandelssystem(EU-ETS) eine Obergrenze an Treibhausgasemissionen. Die Betreiber der Anlagen, die dem EU-ETS unterliegen, müssen für jede ausgestoßene Tonne CO2 ein Zertifikat abgeben. Emissionsrechte, die sie nicht benötigen werden, verkaufen sie an andere teilnehmende Unternehmen oder sparen sie für die Zukunft. An das EU-ETS sind europaweit rund 12.000 Anlagen der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie sowie alle innereuropäischen Flüge angeschlossen.


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Wenn jetzt der Anteil der erneuerbaren Energien von derzeit rund 32 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen wird und Deutschland damit Emissionen im Strommarkt reduziert, können die an das EU-ETS angeschlossenen Unternehmen der Energiewirtschaft mehr Zertifikate verkaufen. „Eine Reduzierung der Emissionen in der deutschen Stromerzeugung verschiebt die Emissionen also lediglich an eine andere Stelle“, schlussfolgern Prof. Dr. Grischa Perino und Dr. Johannes Jarke vom Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg. Das habe auch das Anfang Februar 2017 vorgestellte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums noch einmal betont.


Die Hamburger Forscher wollen in ihrer gerade erschienenen Studie auch nachweisen: Werden die erneuerbaren Energien wie in Deutschland durch einen Aufschlag auf den Strompreis finanziert, können die Treibhausgasemissionen insgesamt sogar steigen. Denn Verbraucher zahlen wegen der Energiewende mehr für den Strom. Daher würden sie vermehrt fossile Energieträger in Bereichen nutzen, die nicht dem EU-ETS unterliegen. Das erhöhe die Gesamtemissionen. Eine Finanzierung der Energiewende über das Steuersystem würde diesen Effekt vermeiden.


Professor Perino: „Der Ausbau erneuerbarer Energien im Stromsektor ist ein zentraler Bestandteil der Energiewende und damit der Klimapolitik der Bundesregierung. Aber die Wechselwirkungen mit dem Emissionshandel stellen derzeit so manche Intuition auf den Kopf.“ Soll das EEG eine positive Wirkung auf das Klima haben, wäre eine flexible Emissionsobergrenze im Emissionshandel entscheidend. Das würden auch das Umweltbundesamt und der Wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums fordern.

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